Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe: Ehemalige FDP-Politiker gehen gegen Bundeswehr-Sondervermögen vor
Zwei ehemalige Mitglieder des FDP-Bundestags, Patrick Döring und Dr. Klaus-Jürgen Hedrich, haben eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihr Ziel ist es, das Gesetz zum 100 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen für die Bundeswehr auf dessen Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Unterstützung für diese Klage wird laut "Spiegel" auch von weiteren prominenten Persönlichkeiten erwartet, darunter der ehemalige FDP-Fraktionsvize Wolfgang Kubicki, der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sowie mehrere Rechtswissenschaftler.
Das sogenannte "Sondervermögen Bundeswehr" ist dazu vorgesehen, durch Kreditaufnahmen finanziert zu werden, die nicht unter die Vorgaben der Schuldenbremse fallen sollen, da die Situation als "Notfall" deklariert wurde. Die Gesetzgebung erlaubt die Überschreitung der Schuldenbremse für Kredite, die zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen, staatlich unkontrollierbaren Notsituationen dienen, welche die Staatsfinanzen maßgeblich beeinträchtigen. Die Kläger bestreiten jedoch, dass diese Ausnahme auf die geplante Aufrüstung der Bundeswehr zutrifft. Ihrer Ansicht nach ist die Krise in der Ukraine nicht als kurzfristiger "Notfall" im Sinne der Schuldenbremse zu betrachten, da die Modernisierung des Militärs eine langfristige Angelegenheit sei und sich nicht spontan entwickelt habe.
Des Weiteren äußern die Kläger Bedenken hinsichtlich einer möglichen Umgehung des geltenden Haushaltsrechts. Sie sehen das Sondervermögen als einen "Schattenhaushalt" an, der das Parlament faktisch der Kontrolle über bedeutende Teile der Verteidigungsausgaben entziehe. Dies, so ihre Argumentation, widerspreche dem Budgetrecht des Bundestages, welches eine lückenlose und durchsichtige Darstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Bundes vorschreibt.
Die eingereichte Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab, die Vereinbarkeit des Gesetzes zur Einrichtung des "Sondervermögens Bundeswehr" mit den Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere der Schuldenbremse und dem Haushaltsrecht, gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Antragsteller erhoffen sich eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, um Rechtssicherheit bezüglich der Finanzierung der Bundeswehr und der Einhaltung grundlegender Verfassungsprinzipien zu schaffen.