US-Richter erklärt Pentagon-Medienauflagen in Guantanamo teilweise für verfassungswidrig
Ein Bundesrichter in den Vereinigten Staaten hat etliche Einschränkungen des Pentagons für Journalistinnen und Journalisten im berüchtigten Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Richter Royce Lamberth entschied am Dienstag, dass diese Bestimmungen, welche unter anderem die Veröffentlichung von Fotos und die namentliche Nennung von Angeklagten limitieren, die Bemühungen zur Verbesserung des öffentlichen Verständnisses der dortigen Militärverfahren behindern könnten.
Die Klage gegen das US-Verteidigungsministerium wurde von 16 Medienorganisationen eingereicht, darunter renommierte Namen wie die "New York Times", die "Washington Post" und die Nachrichtenagentur Associated Press (AP). Sie argumentierten, dass die auferlegten Restriktionen die Pressefreiheit sowie das öffentliche Interesse untergraben.
Richter Lamberth hob hervor, dass spezifische Regelungen, wie das Verbot, Angeklagte zu fotografieren oder ohne vorherige militärische Genehmigung namentlich zu erwähnen, die Berichterstattung über die Prozesse in unangemessener Weise erschwerten. Er unterstrich die essentielle Bedeutung einer transparenten Rechtsprechung und das Recht der Bevölkerung auf umfassende Information. Die richterliche Entscheidung betrifft jedoch nicht alle Vorgaben des Pentagons. Manche anderen Beschränkungen, beispielsweise zum Schutz der nationalen Sicherheit oder der Privatsphäre von Betroffenen, wurden als zulässig befunden.
Das Gefangenenlager Guantanamo Bay, welches nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet wurde, ist aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und der unbegrenzten Inhaftierung von Terrorismusverdächtigen international scharf kritisiert worden. Die Militärgerichte dort haben bislang nur wenige Urteile gefällt, und die Verfahren ziehen sich seit Jahren in die Länge. Die Gerichtsentscheidung könnte die Transparenz der Prozesse erhöhen, allerdings steht dem Pentagon noch die Möglichkeit offen, Berufung gegen das Urteil einzulegen.