Obwohl Ungarn kaum vom EU-weiten Verbot russischer fossiler Brennstoffe betroffen ist, da seine Gasversorgung größtenteils über Pipelines erfolgt, hat die ungarische Regierung nun dennoch rechtliche Schritte gegen die EU-Sanktionen eingeleitet. Diese Klage könnte Deutschland im ungünstigsten Fall mit erheblichen Kosten in Milliardenhöhe belasten. Am Dienstag reichte die ungarische Regierung eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Ziel der Klage ist ein von der EU-Kommission im Juni 2022 verabschiedetes Maßnahmenbündel, das den Import von russischem Erdöl und Erdgas auf dem Seeweg verbietet. Ungarn beanstandet dabei insbesondere die Ausnahme für Pipeline-Lieferungen, da diese nach Auffassung der Regierung Budapest einen Wettbewerbsnachteil verschafft. Der ungarische Premierminister Viktor Orbán tritt als starker Gegner der EU-Sanktionen gegen Russland auf. Er betrachtet diese als eine Gefahr für die ungarische Wirtschaft sowie die nationale Eigenständigkeit. Seit dem Ausbruch des Konflikts in der Ukraine verweigert sich Ungarn standhaft, seine Energieversorgung von russischen Rohstoffen zu lösen. Im Mai 2022 unterbreitete die EU-Kommission einen Vorschlag zum schrittweisen Abbau russischer Öllieferungen. Um die Belastung für stark abhängige Binnenstaaten wie Ungarn, die Slowakei und Tschechien zu mindern, war für sie eine Übergangszeit von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Darüber hinaus wurde eine umfassende Ausnahme für Öllieferungen mittels Pipelines vereinbart. Eben jene Bestimmung bildet nun den Kern der aktuellen Klage. Ungarn behauptet, die EU-Maßnahmen hätten eine „Verzerrung des Wettbewerbs“ zur Folge. Staaten, denen der weitere Bezug von Pipeline-Öl aus Russland gestattet ist, würden dieses zu günstigeren Konditionen erhalten als jene Länder, die auf Seetransporte oder alternative Bezugsquellen angewiesen sind und Weltmarktpreise entrichten müssen. Dies würde einen „Zwei-Klassen-Markt“ innerhalb der EU etablieren, in dem gleiche Produkte zu variablen Preisen gehandelt würden. Für Deutschland, das nach dem weitgehenden Abschied von russischem Erdgas aufwendig eine neue Versorgungsstruktur über Flüssiggas-Terminals (LNG) etabliert hat, könnte diese Konstellation schwerwiegende Auswirkungen haben. Während Deutschland und weitere Staaten zu hohen Weltmarktpreisen einkaufen müssen, könnten andere EU-Mitglieder weiterhin preisgünstiges russisches Pipeline-Gas beziehen. Ein solcher Umstand würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erheblich schwächen und Kosten in Milliardenhöhe nach sich ziehen. Firmen in Ländern mit Zugang zu günstigem Pipeline-Gas hätten einen deutlichen Kostenvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern in Deutschland. Ungarns Klage stellt nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine politische Herausforderung dar. Sie hinterfragt die Zuständigkeiten der EU im Bereich der Energiepolitik und könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass einzelne Mitgliedstaaten künftig versuchen, die gemeinsame Energieunabhängigkeitspolitik der EU zu untergraben. Der Europäische Gerichtshof muss nun eine Entscheidung über die Klage treffen. Der Ausgang ist ungewiss, und das Verfahren könnte sich über etliche Jahre erstrecken. Für Deutschland und die EU ist dieser Fall von erheblicher Relevanz, da er die Grundsätze der Solidarität und des fairen Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarktes auf die Probe stellt.