Die Bundesregierung hat ein umfassendes Entlastungspaket aufgelegt, um Haushalte bei der Umstellung auf umweltfreundliche Heiztechnologien finanziell zu unterstützen und die damit verbundenen Aufwendungen abzufedern. Ab dem Jahr 2024 sind für diesen Zweck insgesamt fünf Milliarden Euro eingeplant. Das neue Förderprogramm, das von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgestellt wurde, beinhaltet eine Grundförderung von 30 Prozent der anfallenden Investitionskosten. Zusätzlich können Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro einen Einkommens-Bonus von weiteren 30 Prozent erhalten. Wer seine alte Heizungsanlage besonders rasch erneuert, profitiert von einem Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent; dieser Bonus wird bis 2028 gestaffelt abgebaut. Die maximale Förderung ist auf 70 Prozent der Investitionskosten begrenzt, wobei der förderfähige Höchstbetrag bei 30.000 Euro liegt. Ergänzend zu den Direktzuschüssen wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab Ende 2024 zinsvergünstigte Darlehen anbieten. Diese Kredite richten sich an private Hauseigentümer mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro und können zusätzlich zu den bestehenden Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Für das Haushaltsjahr 2024 sind 4,8 Milliarden Euro für die direkten Zuschüsse vorgesehen. Die Fördermaßnahmen gelten für Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien, Vermieter und Unternehmen, die in moderne, nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Solaranlagen investieren. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird bezuschusst. Neubauten, deren Baubeginn ab dem 1. Januar 2024 liegt, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Mit diesem Programm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Obwohl ein breiter Konsens über die Notwendigkeit der Heizungstransformation besteht, waren die Kosten für viele Bürgerinnen und Bürger ein strittiger Punkt. Das neue Programm soll die Akzeptanz steigern und die finanzielle Belastung mindern. Die Antragstellung für die Förderung ist ab Ende Februar 2024 bei der KfW möglich. Personen, die bereits vor dem 1. September 2024 mit dem Heizungstausch beginnen, haben die Möglichkeit, ihre Anträge bis zum 30. November 2024 nachzureichen und die Förderung rückwirkend zu erhalten. Für selbst bewohnte Wohngebäude gelten diese Bestimmungen ab 2024. Vermieter und Unternehmen müssen sich bis 2029 an die sukzessiv in Kraft tretenden Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) halten. Die Bereitstellung von fünf Milliarden Euro soll die Akzeptanz für die Wärmewende erhöhen und den Ausbau von Wärmepumpen sowie anderen erneuerbaren Heizsystemen beschleunigen.