Für Nutzer von automatischen Zapfsäulen, die mit Karte bezahlen, ist das Phänomen möglicherweise vertraut: Obwohl der tatsächliche Tankbetrag beispielsweise 60 Euro beträgt, wird eine höhere Summe, etwa 120 Euro, auf dem Bankkonto reserviert. Diese anfängliche Blockade dient der Absicherung der Tankstelle gegen Zahlungsausfälle. Nach der eigentlichen Zahlung der 60 Euro sollte der überschüssig blockierte Betrag theoretisch sofort wieder verfügbar sein. In der Praxis kommt es jedoch oft vor, dass diese Freigabe erst nach mehreren Tagen erfolgt. Diesem Umstand wird nun entgegengewirkt. Der ADAC informiert, dass die bevorstehende Änderung noch vor den Osterfeiertagen, spätestens bis zum 31. März, implementiert werden soll. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zahlungsverkehr an Tankstellen (ACCG) ist es künftig nur noch gestattet, einen einzigen Betrag als Vormerkung zu blockieren. Sollte der endgültig getankte Betrag unter dieser Vormerkung liegen, ist die umgehende Freigabe der Differenz zwingend vorgeschrieben. Der ADAC bezeichnete die bisherige Praxis als „Doppelblockade“, welche durch die neue Regelung unterbunden wird. Die neue Vorschrift findet primär Anwendung auf EC-Karten, allgemein bekannt als Girokarten. Für Mastercard-Kreditkarten existiert eine ähnliche Bestimmung bereits seit 2021. Das Hauptziel der Neuerung ist es, Konsumenten davor zu bewahren, dass auch bei geringen Tankkosten größere Beträge auf ihrem Konto blockiert werden, was bisher zu unnötigen Unannehmlichkeiten führte. Markus Schwaiger, Abteilungsleiter für Banken und Finanzdienstleistungen beim ADAC, betont: „Es ist für viele Konsumenten ärgerlich, wenn sie nur eine kleine Menge tanken, aber ein Vielfaches davon auf ihrem Konto nicht verfügbar ist.“ Obwohl es sich um eine scheinbar technische Einzelheit handle, sei die Anpassung für die Verbraucher von großer Bedeutung. Besonders in Situationen knapper Kontostände könne eine solche Blockade zu erheblichen Frustrationen führen. Diese Neuerung stammt von den deutschen Bankenverbänden; konkret haben der BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) und der DSGV (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend modifiziert. Für Tankstellenbetreiber resultiert daraus die Notwendigkeit, ihre Kassensysteme bis Ende März zu aktualisieren. Eine Nichteinhaltung dieser Frist könnte dazu führen, dass Banken die Zahlungen verweigern und somit das Tanken mittels Karte an den betroffenen Zapfsäulen unmöglich wird.