Die Errichtung neuer Wohnungen stagniert in Deutschland. Eine Vielzahl von Hindernissen erschwert den Fortschritt, darunter hohe Zinsen, gestiegene Materialkosten, knappe Baugrundstücke sowie aufwendige Genehmigungsverfahren im Bauplanungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) spielt eine entscheidende Rolle bei der Beschleunigung des Wohnungsbaus. Jedoch sind zuletzt wesentliche Regelungen zur Vereinfachung des Planungsrechts weggefallen, was den Wohnungsbau zusätzlich bremst, anstatt bürokratische Hürden zu reduzieren. Zum Jahresende 2023 endete die Gültigkeit des Paragraphen 13b BauGB, ohne dass eine Nachfolgeregelung existierte. Dieser Paragraph war 2017 eingeführt worden, um den Wohnungsbau voranzutreiben und Städte sowie Gemeinden zu entlasten. Das sogenannte „beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich“ sollte die Umwidmung von unbebauten Flächen außerhalb bestehender Siedlungen in Bauland für Wohngebäude erleichtern, wobei auf eine vollständige Umweltprüfung verzichtet werden konnte. Obwohl dieser Verzicht häufig kritisiert wurde, bewährte sich Paragraph 13b BauGB in seiner Anwendungszeit als effektives Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus. Obwohl seine Anwendung auf Bauprojekte mit einer Grundfläche von maximal 10.000 Quadratmetern beschränkt war, kam er über 2000-mal zum Einsatz und ermöglichte die Schaffung von mehr als 70.000 neuen Wohneinheiten. Die Branchenverbände BFW, ZIA und GdW fordern nun dringend eine Weiterentwicklung oder Neufassung des ausgelaufenen Paragraphen. Andreas Ibel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), äußert sich dazu eindeutig: „Das Ende dieser Regelung stellt einen erheblichen Rückschlag für den Wohnungsbau dar. Paragraph 13b BauGB hat sich als wirksam erwiesen, daher ist eine neue Bestimmung unabdingbar. Eine Nachfolgelösung sollte die bisherigen Vereinfachungen nicht nur beibehalten, sondern idealerweise auch zusätzliche bürokratische Hürden beseitigen.“ Er ergänzt, dass zwei Aspekte besonders berücksichtigt werden müssen: „Die neue Regelung darf nicht länger auf Flächen im Außenbereich oder auf kleinere Grundstücke beschränkt bleiben. Stattdessen muss sie für Bauvorhaben jeder Dimension und an jedem beliebigen Standort anwendbar sein. Zweitens ist eine Entbürokratisierung der Umweltprüfungen unerlässlich. Dabei geht es nicht um eine Absenkung von Natur- oder Klimaschutzstandards, sondern darum, ein standardisiertes Verfahren zu etablieren, das die grundlegende Eignung einer Fläche für die Bebauung feststellt, ohne für jedes kleinere Bauvorhaben eine aufwendige und teure Umweltprüfung zu verlangen.“ Er plädiert hierfür den Einsatz von „Standardwerten“ oder vereinfachten Prüfverfahren. Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), fordert ebenfalls dringende Maßnahmen. „Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag das ‚ACCELERATE‘-Prinzip zugesagt, das schnellere Genehmigungs- und Planungsverfahren vorsieht. Bisher wurde davon jedoch wenig umgesetzt, stattdessen sind wichtige Vereinfachungen ausgelaufen“, kritisiert Wittke. „Für den Wohnungsbau ist eine neue Regelung mit erweiterten Anwendungsmöglichkeiten dringend erforderlich. Paragraph 13b BauGB ist zwar nicht mehr in Kraft, hat aber eindrucksvoll bewiesen, dass die Schaffung von mehr Wohnraum und die Beschleunigung der Prozesse realisierbar sind. Dieses Potenzial müssen wir erneut voll ausschöpfen.“ Wittke betont die Notwendigkeit, dass eine neue Regelung „nicht ausschließlich auf den Außenbereich, sondern ebenso auf Innenstadtgebiete Anwendung findet und nicht nur den reinen Wohnungsbau, sondern auch Mischgebiete umfasst“. Er betrachtet dies als ein entscheidendes Instrument zur Belebung der Bauwirtschaft. Innerhalb des Bundestages stehen die Grünen einer potenziellen Nachfolgeregelung skeptisch gegenüber, da sie eine Untergrabung des Umwelt- und Naturschutzes befürchten. Eine Arbeitsgruppe der Ampel-Koalition wurde mit der Erarbeitung von Vorschlägen für eine solche Regelung beauftragt, hat jedoch bislang keine Ergebnisse präsentiert. Axel Gedaschko, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), unterstreicht den enormen Handlungsdruck für die politische Führung. „Um das selbst gesetzte Ziel von 400.000 neuen Wohnungen jährlich zu erreichen, ist ein zügiges Eingreifen unerlässlich. Nach den stark gestiegenen Bauzinsen und -kosten sowie den verschärften Effizienzstandards der Ampel-Koalition stellt der Wegfall des Paragraphen 13b eine zusätzliche bürokratische Belastung dar“, so Gedaschko. „Es ist dringend eine Neuauflage von Paragraph 13b erforderlich, die unkomplizierte Wege für den Wohnungsbau ebnet und Umweltprüfungen im Rahmen von Bebauungsplänen vereinfacht.“ Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, spricht sich ebenfalls für Erleichterungen im Baugesetzbuch aus. „Es ist völlig inakzeptabel, dass die Planung eines Windparks oder der Bau einer Straße in Deutschland bis zu sieben Jahre dauern kann. Dies darf für den Wohnungsbau nicht zutreffen“, erklärt Dürr. Er schlägt vor, bei Bestandsgrundstücken, deren Nutzung sich nicht ändert, auf eine verpflichtende Bauleitplanung zu verzichten. „Dies würde das Bauen im Bestand erheblich beschleunigen und einen effektiven Bürokratieabbau ermöglichen“, so Dürr abschließend. Es gilt zu bedenken, dass das Baugesetzbuch lediglich ein Hebel unter vielen ist. Neben der Problematik der Kosten und fehlenden Baugrundstücke bedarf auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dringender Anpassungen. „Die Politik muss entscheiden, ob sie erschwingliches und ausreichendes Wohnen fördern oder immer höhere Klimaschutzstandards im Bausektor durchsetzen will“, kritisiert Gedaschko. Eine Kombination aus beidem sei unter den aktuellen Umständen nicht mehr umsetzbar.