Jobcenter finanziert Privatfahrten: Bürgergeld-Empfänger nutzen Taxidienste auf Kosten der Allgemeinheit
Das ZDF-Magazin „frontal“ deckte in einem aktuellen Bericht eine fragwürdige Praxis auf: Empfänger von Bürgergeld nehmen private Fahrdienste in Anspruch, deren Kosten von den zuständigen Jobcentern erstattet werden. Diese Enthüllung entfacht eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit öffentlicher Ausgaben.
Ein 58-jähriger Bürgergeld-Bezieher aus Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt) nutzt regelmäßig einen privaten Fahrdienst für Familienbesuche in Berlin. Die Hin- und Rückfahrt kostet rund 80 Euro und wird vom Jobcenter übernommen. Auch eine Bürgergeld-Empfängerin aus Leipzig nimmt einen privaten Fahrdienst in Anspruch, um Arzttermine in der Hauptstadt wahrzunehmen. Pro Fahrt fallen hierbei Kosten von etwa 120 Euro an, die ebenfalls vom zuständigen Jobcenter getragen werden. In einem Zeitraum von lediglich sieben Monaten summierten sich die Fahrtkosten für eine der genannten Personen auf beachtliche 1.400 Euro.
Das Jobcenter Bitterfeld-Wolfen begründet die Übernahme dieser Kosten mit der „Notwendigkeit“ der Fahrten, die durch gesundheitliche Beeinträchtigungen des Empfängers bedingt sind. Da der Betroffene weder über einen Führerschein noch ein eigenes Fahrzeug verfügt und öffentliche Verkehrsmittel aufgrund seiner gesundheitlichen Situation unzumutbar seien, stellen private Fahrdienste die kostengünstigste Option im Vergleich zu herkömmlichen Taxifahrten dar. Auch das Jobcenter Leipzig bestätigt, dass Reisekosten für medizinisch notwendige Wege erstattet werden können, sofern die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aus gewichtigen Gründen nicht in Frage kommt.
Die Reportage von „frontal“ hat eine breite Diskussion über die Angemessenheit und die Überwachung der Ausgaben im Rahmen des Bürgergeldes ausgelöst. Zahlreiche Bürger äußern Unverständnis darüber, weshalb derartige Dienstleistungen aus Steuermitteln finanziert werden, während sie selbst privat dafür aufkommen müssen. Die Buchung dieser Fahrten erfolgt digital über eine App, ähnlich den bekannten Fahrdienstanbietern, wobei die Leistungsempfänger die Möglichkeit haben, ihren Fahrer selbst zu bestimmen. Ein interviewter Fahrer berichtete, dass er 80 Prozent des Fahrpreises erhält, die verbleibenden 20 Prozent fließen an die Betreiberplattform. Diese dokumentierten Fälle werfen ernsthafte Fragen bezüglich der Zumutbarkeit und des Managements von Sozialleistungen auf und befeuern die anhaltende Debatte um eine potenzielle Reform des Bürgergeldsystems.