Hohe Haftstrafe für Betreiber krimineller Darknet-Plattform in Hessen
Ein 35-jähriger Mann ist vom Landgericht Gießen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden, weil er eine illegale Handelsplattform im Darknet betrieben hat.
Die Verurteilung erfolgte wegen der gewerbsmäßigen Unterstützung des illegalen Handels mit Drogen, Hehlerei und Waffen. Die unter dem Namen „Deutschland im Deep Web 2.0“ (DiDW 2.0) bekannte Plattform diente als Marktplatz für Kriminelle, um unter anderem Drogen, Waffen, Falschgeld und entwendete Datensätze anzubieten und zu erwerben. Der Täter übernahm dabei die Rollen des Administrators, Moderators und Kundendienstbeauftragten der Plattform. Er etablierte außerdem ein globales Logistiksystem, das einen Kurierdienst und einen Treuhandservice umfasste.
Tausende Nutzer waren auf der Plattform aktiv, und über sie wurden mehr als 10.000 Straftaten abgewickelt. Es wurden Umsätze von bis zu 3,5 Millionen Euro generiert, wobei der Verurteilte an jeder einzelnen Transaktion beteiligt war. Das Gericht verfügte zudem die Einziehung von illegal erlangten Vermögenswerten in Höhe von 1,2 Millionen Euro.
Nach einer ausgedehnten Flucht wurde der Mann bereits im August 2022 in der Türkei festgenommen und anschließend nach Deutschland überführt. Das gefällte Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten beantragt, während die Verteidigung ein geringeres Strafmaß forderte.
Die nun verurteilte Plattform war bereits die Fortsetzung einer zuvor existierenden Darknet-Plattform mit dem Namen "Deutschland im Deep Web". Die ursprüngliche Plattform wurde im Frühjahr 2017 abgeschaltet, und ihr Gründer erhielt ebenfalls eine längere Haftstrafe. Ein weiterer Betreiber führte die Plattform fort und wurde ebenso gerichtlich belangt. DiDW 2.0 nahm seinen Betrieb im Juni 2017 auf.