Das Oberösterreichische Landesverwaltungsgericht (LVwG OÖ) hat ein umfassendes nächtliches Flugverbot für den Flughafen Linz rechtskräftig erlassen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer Beschwerde eines Anrainers, der sich über verstärkte Lärmbelästigung beklagte. Dem Urteil zufolge sind Starts und Landungen am Linzer Flughafen künftig zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr morgens generell untersagt. Eine spezifische Ausnahmeregelung sieht vor, dass Flüge, die ursprünglich vor 23:00 Uhr geplant waren, aber aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie schlechter Wetterbedingungen oder technischer Probleme verspätet sind, noch bis Mitternacht abgefertigt werden dürfen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der durch den nächtlichen Flugverkehr, insbesondere durch Frachtflüge, entstehende Lärm die Lebensqualität und die Gesundheit der Anwohner in einem unzumutbaren Maße beeinträchtigt. Es wurde zudem kritisiert, dass die Landesregierung diesen relevanten Bedenken in ihren vorhergehenden Entscheidungen nicht hinreichend Rechnung getragen hatte. Das Urteil tritt unmittelbar in Kraft. Dem Flughafen Linz steht jedoch die Möglichkeit offen, gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Beschwerde einzulegen. Die Geschäftsführung des Flughafens kündigte an, die richterliche Entscheidung eingehend zu prüfen und weitere Schritte zu erwägen. Dabei wurde die herausragende wirtschaftliche Bedeutung der Frachtflüge für die gesamte Region hervorgehoben. Umweltschutzorganisationen und lokale Bürgerinitiativen äußerten sich erfreut über die gerichtliche Bestätigung des Flugverbots und bezeichneten es als einen bedeutenden Erfolg für die dort lebenden Menschen und den Umweltschutz.