Der 1. FC Köln muss aufgrund einer Kontroverse um seinen Stadionsprecher eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen. Diese Sanktion verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag. Der Vorfall ereignete sich nach dem Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg im März, als Stadionsprecher Michael Trippel eine Schiedsrichterentscheidung während der Partie kritisiert hatte. Er äußerte sich nach dem Schlusspfiff über eine rote Karte, die für den Kölner Spieler Max Finkgräfe wegen eines Fouls vergeben wurde. Diese Entscheidung war erst nach Begutachtung des Videobeweises getroffen worden. Trippel, der seit Langem für den Verein tätig ist, kommentierte über die Stadionlautsprecheranlage: „Der VAR soll uns retten, der VAR schickt uns in die Scheiße!“ Diese Äußerung sorgte für Aufsehen und wurde vom DFB als unsportliches Verhalten bewertet, was eine Untersuchung nach sich zog. Der DFB sah in den Äußerungen des Stadionsprechers eine Form der Herabwürdigung des Schiedsrichtergespanns und der getroffenen Entscheidungen. Der 1. FC Köln hat der Strafe bereits zugestimmt, wodurch das Urteil sofort rechtskräftig ist. Ein Teil der Geldstrafe, nämlich 1500 Euro, darf der Verein für präventive Maßnahmen gegen unsportliches Verhalten oder für Projekte zur Förderung des Fußballsports verwenden. Diese Vereinbarung ist Teil einer standardisierten Vorgehensweise des DFB bei solchen Vergehen.