Ursprünglich zielte der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darauf ab, ab dem 1. Januar 2024 primär auf Wärmepumpen für die Erfüllung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien zu setzen. Eine umfassende Überarbeitung durch die Fraktionsführungen von SPD und Grünen, Rolf Mützenich und Britta Haßelmann, hat diese Vorgaben jedoch erheblich gelockert und eine Vielzahl weiterer Heiztechnologien zugelassen. Die neue Fassung des Gesetzes, die nun mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden soll, erweitert das Spektrum der zulässigen Heizsysteme deutlich. Neben modernen Wärmepumpen können Hauseigentümer künftig auch Biomasseheizungen, die mit Holzpellets oder Scheitholz betrieben werden, sowie sogenannte Wasserstoff-Ready-Gasheizungen installieren. Diese Gasheizungen müssen jedoch die Fähigkeit aufweisen, später auf Wasserstoff umrüstbar zu sein. Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft auch den Weiterbetrieb bestehender Heizungsanlagen. Öl- und Gasheizungen, die bereits installiert sind, dürfen weiterhin genutzt werden, bis sie defekt sind. Nach einem Ausfall besteht eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in der eine neue, den Anforderungen entsprechende Heizung eingebaut werden muss. In Mehrfamilienhäusern kann diese Frist auf bis zu 13 Jahre verlängert werden, wenn die Umsetzung über eine zentrale Anlage erfolgt. Eine zentrale Rolle bei der Zukunftsgestaltung der Wärmeversorgung spielen die kommunalen Wärmeplanungen. Städte und Gemeinden sind angehalten, bis spätestens 2028 entsprechende Pläne vorzulegen, die aufzeigen, welche Heizoptionen in den jeweiligen Gebieten künftig zur Verfügung stehen sollen, beispielsweise durch Fernwärme oder Wasserstoffnetze. Erst mit dem Vorliegen dieser Pläne werden für Hausbesitzer spezifische Regeln verbindlich. Obwohl die Flexibilität erhöht wurde, bleibt die Umsetzung des Heizungsgesetzes komplex und stößt weiterhin auf Kritik. Befürchtungen, dass vor allem wohlhabendere Haushalte durch die Vielzahl der Optionen die Vorgaben leichter umgehen könnten, während andere mit höheren Kosten konfrontiert werden, bestehen fort. Die Ausgestaltung von Fördermitteln zur Unterstützung der Bürger beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme ist ebenfalls noch Gegenstand politischer Debatten.