BERLIN (dpa) – Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen einen Klimaaktivisten, der sich an einer Straßenblockade beteiligt hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Tiergarten eine Auflage von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der 23-jährige Beschuldigte war Teil einer Protestaktion der Gruppe „Letzte Generation“, die im vergangenen Jahr eine zentrale Verkehrsader in Berlin blockierte. Diese Blockade führte zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und behinderte auch Rettungsfahrzeuge. Dem Aktivisten wird der Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr zur Last gelegt. Sein Rechtsbeistand plädierte auf Freispruch mit der Begründung, die Aktion sei ein Akt zivilen Ungehorsams gewesen, um auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam zu machen. Die Urteilsverkündung ist für den 7. April anberaumt. Es wurde bekannt, dass der Angeklagte bereits zuvor an ähnlichen Protesten teilgenommen hat und einschlägig vorbestraft ist.