Experten kritisieren das novellierte Heizungsgesetz: Drohende Praxisprobleme und finanzielle Belastungen
Das kürzlich novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), gemeinhin als Heizungsgesetz bekannt, durchlief eine bewegte Entstehungsgeschichte mit mehreren Überarbeitungen. Ungeachtet dieser Anpassungen äußern Fachleute weiterhin Bedenken hinsichtlich signifikanter Mängel, die potenziell erhebliche Schwierigkeiten und finanzielle Lasten für zahlreiche Haushalte mit sich bringen könnten.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die unzureichende Praxistauglichkeit der Regelungen. Thorsten Ruppert von der Deutschen Energie-Agentur (dena) bemängelt die umfassende Komplexität, die sich auf sämtlichen Ebenen zeige. Er hebt hervor, dass individuelle Sanierungsschritte übermäßig kompliziert seien, die Umsetzung für Handwerksbetriebe eine immense Herausforderung darstelle und der bürokratische Aufwand zu hoch sei. Als Beispiel führt er an, dass ein Immobilieneigentümer bei einer energetischen Sanierung nicht nur einen Heizungsinstallateur, sondern zusätzlich einen Energieberater und eventuell sogar einen Architekten für Dämmarbeiten hinzuziehen müsse. Aus seiner Sicht sei das Gesetz nicht aus der Warte des Hauseigentümers konzipiert worden.
In direktem Zusammenhang damit steht die Befürchtung einer potenziellen finanziellen Überforderung der Bevölkerung. Die erforderlichen Investitionen für moderne Heizungssysteme, etwa Wärmepumpen, sowie oft unumgängliche zusätzliche Dämmmaßnahmen sind beträchtlich. Obwohl Fördergelder durch die KfW in Aussicht gestellt werden, stellt sich die Frage, ob diese sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Erreichbarkeit für alle Bürger ausreichend sind. Peter Kaemmerer vom Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen betont darüber hinaus die zusätzliche Belastung für Mieter: Steigende Kosten für Modernisierungen könnten zu erhöhten Mietpreisen führen.
Ein weiteres gewichtiges Problem stellt die unzureichende Planungssicherheit dar. Das Gesetz verknüpft zahlreiche Entscheidungen bezüglich der Heizungssystemwahl mit der sogenannten Kommunalen Wärmeplanung. Diese Planung soll Aufschluss darüber geben, welche Wärmeversorgungsart – zum Beispiel Fernwärme oder ein Wasserstoffnetz – in spezifischen Regionen künftig bevorzugt wird. Die Schwierigkeit dabei ist, dass eine solche Planung in vielen Gemeinden noch nicht existiert oder sich erst in den Anfangsstadien befindet. Dies bedeutet, dass Immobilieneigentümer oft jahrelang auf verbindliche Informationen warten müssen. Für größere Städte ist die Fertigstellung der Planung bis 2026, für kleinere Gemeinden bis 2028 vorgesehen. Bis zu diesen Zeitpunkten herrscht Ungewissheit, was das Risiko von Fehlinvestitionen birgt.
Ferner bemängeln die Fachleute ungenutzte Potenziale. Anstatt sich primär auf individuelle Gebäude zu fokussieren, sollte der Ansatz hin zu integrierten Lösungen und einer breiteren Technologieoffenheit erweitert werden. Thorsten Ruppert spricht sich dafür aus, die Möglichkeit der Nutzung bestehender Gasnetzinfrastrukturen für grünen Wasserstoff zu schaffen und die Kopplung von Wärmepumpen mit Fernwärme- oder Wasserstoffnetzen zu forcieren. Das aktuelle Gesetz sei zu stark vorschreibend und lasse nicht genügend Spielraum für verschiedene Technologien. Ingo Bodtke vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) kritisiert zudem die als „handwerkerfeindlich“ empfundene Ausgestaltung des Gesetzes sowie die erheblichen Anforderungen an die berufliche Weiterbildung für die Handwerksbetriebe.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das überarbeitete Heizungsgesetz zwar bestimmte anfängliche Härten gemildert hat, aber nach wie vor gravierende Defizite aufweist, die eine effektive und bürgernahe Energiewende behindern könnten. Die Forderung der Experten ist eindeutig: Es bedarf einer höheren Praxistauglichkeit, verbesserter Planungssicherheit und mehr Technologieoffenheit, um die Klimaschutzziele in allen Teilen der Gesellschaft erfolgreich implementieren zu können.