Nach den schweren Ausschreitungen, die sich während des DFB-Pokalspiels zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC ereigneten, hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) seine Urteile verkündet. Hertha BSC wurde eine Geldstrafe von 75.000 Euro auferlegt und darf zu einem der kommenden drei DFB-Pokal-Auswärtsspiele keine eigenen Fans mitführen. Dynamo Dresden hingegen muss 60.000 Euro zahlen und einen Teil seiner Tribüne für ein Heimspiel sperren. Die Auswirkungen gehen jedoch weit über bloße finanzielle Sanktionen und Teilausschlüsse hinaus, da sich nun zahlreiche Beteiligte vor Gericht verantworten müssen und die Polizei umfangreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Das Urteil wurde im Einzelrichterverfahren gefällt und ist rechtskräftig, da beide Vereine zugestimmt haben. Die Strafen für Hertha BSC setzen sich aus 50.000 Euro für die Vorkommnisse in Dresden und weiteren 25.000 Euro für frühere Vergehen zusammen. Die 75.000 Euro, die Hertha zahlen muss, sind damit die höchste Einzelstrafe seit 2017/18 im deutschen Profifußball, ohne dass eine Bedingung oder eine Bewährungsstrafe vorliegt. Für die Berliner Fans hat die Strafe weitreichende Konsequenzen. In einem der nächsten drei DFB-Pokal-Auswärtsspiele werden sie vom Verein keine Eintrittskarten erhalten können, was de facto einem Auswärtsspiel ohne Hertha-Anhänger gleichkommt. Bei Dynamo Dresden führen die Vorfälle dazu, dass für ein Heimspiel der Block C im Rudolf-Harbig-Stadion geschlossen bleiben muss. Dort befinden sich die Ultras und die organisierten Fans der Dresdner, sodass etwa 5.000 Anhänger von diesem Ausschluss betroffen sind. Die Ermittlungen der Polizei sind weiterhin in vollem Gange. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat insgesamt 169 Ermittlungsverfahren eingeleitet, wobei es in 29 Fällen um schwere Körperverletzung geht und in 30 weiteren um Landfriedensbruch. Neun Haftbefehle wurden erlassen, von denen die meisten vollstreckt wurden, darunter drei gegen Dresdner und sechs gegen Berliner mutmaßliche Täter. Die Polizei hat zudem 53 Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine dreistellige Zahl an Stadionverboten verhängt. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Identifizierung der Täter durch Bild- und Videomaterial sowie auf die Sicherstellung von Beweismitteln wie Pyrotechnik und Waffen. Neben den DFB-Strafen und den polizeilichen Ermittlungen erwägen die Vereine auch zivilrechtliche Schritte, um die verursachten Schäden von den Tätern einzufordern. Es besteht die Möglichkeit, dass die Verursacher der Gewalt finanziell für die entstandenen Kosten, wie zum Beispiel für die Geldstrafen und Sicherheitsmaßnahmen, haftbar gemacht werden. Dies unterstreicht die Entschlossenheit der Clubs, die Verursacher der Ausschreitungen zur Rechenschaft zu ziehen und zukünftige Vorfälle dieser Art zu verhindern.