Die deutsche Regierung beabsichtigt, 'U-Spaces', welche dedizierte Luftbereiche für kommerzielle Drohneneinsätze darstellen, gesetzlich in Deutschland zu etablieren. Diese maßgeschneiderten Zonen sollen einen gesicherten und reibungslosen Ablauf des unbemannten Flugverkehrs gewährleisten, insbesondere in sensiblen Gebieten wie Flughafennähe. Mit dieser Maßnahme erfüllt Deutschland eine Anforderung der Europäischen Union, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 bereits im Januar 2023 wirksam wurde. Das Hauptziel ist es, eine geschützte und strukturierte Umgebung für den stetig wachsenden Drohnenverkehr zu schaffen und Deutschland in dieser innovativen Branche global führend zu etablieren. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) trägt die Federführung für dieses Gesetzgebungsvorhaben. Ein Entwurf für die entsprechende Regelung wird momentan ausgearbeitet. Dieser Entwurf soll unter anderem die Verantwortlichkeiten für Flugsicherungsdienste sowie für die Dienstleister von U-Space-Services (USSP) präzisieren. U-Spaces sind von grundlegender Bedeutung, um Drohnen gefahrlos in den bereits existierenden Luftraum einzuführen und den prognostizierten erheblichen Zuwachs an Drohnenbewegungen zu bewältigen. Sie eröffnen die Möglichkeit für anspruchsvollere Operationen, wie beispielsweise Flüge jenseits der direkten Sichtlinie (BVLOS) oder die Zustellung von Waren mittels Drohnen, welche ohne eine geordnete Luftraumstruktur zu gefährlich wären. Die Implementierung der U-Spaces umfasst die Festlegung spezifischer geografischer Bereiche für Drohnenoperationen sowie die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen für Aspekte wie Flugroutenplanung, Genehmigungsverfahren, Überwachung und Prävention von Zusammenstößen. Es ist noch offen, ob diese Services von einer staatlichen Institution, etwa der Deutschen Flugsicherung (DFS), oder von privaten Anbietern erbracht werden.