Deutschland kritisiert Israels Pläne zur Einführung der Todesstrafe für Palästinenser
Die deutsche Bundesregierung hat sich kritisch zu Israels Bestrebungen geäußert, die Einführung der Todesstrafe für Angreifer, insbesondere Palästinenser, zu legalisieren. Ein hierzu vorgelegter Gesetzentwurf hat bereits eine erste parlamentarische Hürde in der Knesset genommen.
Das Auswärtige Amt in Berlin bekräftigte die fundamentale Ablehnung der Todesstrafe durch Deutschland. Diese wird als eine unmenschliche und grausame Sanktionsform betrachtet. Deutschland vertritt global die Position, dass die Todesstrafe abgeschafft werden sollte, und hat diese Haltung auch gegenüber dem Staat Israel klargestellt.
Initiator des Gesetzesentwurfs war die Partei Yisrael Beiteinu, die zu jener Zeit unter der Führung des damaligen Verteidigungsministers Avigdor Lieberman stand. Obwohl israelische Militärgerichte theoretisch bereits die Befugnis besitzen, die Todesstrafe zu verhängen – eine Befugnis, die bislang nur einmal im Fall von Adolf Eichmann zur Anwendung kam –, zielt die neue Gesetzesvorlage darauf ab, die Voraussetzungen für ihre Nutzung zu vereinfachen.
Konkret würde der Entwurf es ermöglichen, die Todesstrafe in Militärgerichten mittels einer einfachen Mehrheit zu verhängen und zudem ihre Einführung in zivilen Gerichtsbarkeiten zu gestatten. Der weitere Gesetzgebungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen und es ist denkbar, dass das Vorhaben auf weitere Widerstände stößt. Die deutsche Regierung ermahnte Israel, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte einzuhalten.