Mette Frederiksen, die Regierungschefin Dänemarks, verfolgt eine rigorose Migrationspolitik. Sie befürwortet die Abschiebung straffälliger Ausländer selbst in jene Staaten, in denen ihnen Folter droht. Diese Haltung findet bei der Schweizerischen Volkspartei (SVP) grossen Anklang, die ein ähnliches Modell auch für die Schweiz anstrebt. Die SVP fordert in der Schweiz eine Anpassung der Gesetzeslage, um die Abschiebung krimineller Ausländer "ausnahmslos" zu ermöglichen. Dies soll unabhängig von der Schwere der Straftat und potenzieller Folter- oder unmenschlicher Behandlung im Herkunftsland gelten, wie SVP-Präsident Marcel Dettling der NZZ mitteilte. Er beruft sich dabei auf Mette Frederiksens "pragmatische Haltung", die er bereits kurz nach seiner Wahl in einem NZZ-Interview lobte. Schon 2023 hatte der ehemalige SVP-Bundesrat Ueli Maurer in einem "Weltwoche"-Interview die dänische Sozialdemokratin erwähnt und ihre Position zur Ausschaffung auch bei drohender Foltergefahr hervorgehoben. Maurer verwies dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches unter bestimmten Umständen – wenn der Staat selbst die Folter weder anordnet noch ausführt – eine solche Abschiebung nicht grundsätzlich als völkerrechtswidrig einstuft. Dänemark, das als Land mit der striktesten Migrationspolitik in Europa gilt, hat 2019 einen "Paradigmenwechsel" verkündet. Das übergeordnete Ziel ist es, die Aufnahme von Asylbewerbern vollständig einzustellen. Infolgedessen wurden diverse Gesetzesanpassungen vorgenommen. Aktuell werden in Dänemark auch Straftäter in Länder rückgeführt, in denen ihnen mutmasslich Folter droht – vorausgesetzt, die Folter wird nicht direkt vom Staat selbst angeordnet. Anders als Dänemark sieht sich die Schweiz mit erheblichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Das absolute Folterverbot ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Artikel 3 unmissverständlich festgehalten, welche die Schweiz ratifiziert hat. Dieses Verbot ist von absoluter Natur und lässt keine Relativierung zu. Zusätzlich verankert Artikel 25 Absatz 3 der Bundesverfassung: "Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem er Folter oder einer anderen Art unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt zu werden befürchten muss." Die SVP jedoch misst Verfassungsartikeln oder internationalem Recht in dieser Frage weniger Bedeutung bei. Für sie zählt primär der Volkswille, der ihrer Ansicht nach mit der 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative manifestiert wurde. Sie kritisiert, dass diese Initiative durch das Parlament mit einer "Härtefallklausel" aufgeweicht wurde. Ein zweiter Anlauf, die Durchsetzungsinitiative von 2016, die diese Klausel streichen sollte, wurde vom Volk abgelehnt. Bereits 2012 stellte das Bundesgericht unmissverständlich fest, dass Artikel 3 der EMRK absolut bindend ist und der Ausschaffungsinitiative übergeordnet ist. Somit bilden die Bundesverfassung und die EMRK klare Hürden für die Umsetzung einer "dänischen Lösung" in der Schweiz. Die SVP plant daher, eine neue Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer zu lancieren oder eine "gleichlautende Gesetzesvorlage" im Parlament einzubringen, wie Dettling erklärt. Ziel ist es, die ihrer Meinung nach erfolgte "Verwässerung der Ausschaffungsinitiative" zu beenden. Die SVP ist überzeugt, dass die politischen Entscheidungsträger in der Schweiz "nicht in der Lage oder willens sind, den Volkswillen umzusetzen." Würde die Schweiz das dänische Vorbild übernehmen, geriete das Land in einen gravierenden Konflikt mit internationalen Menschenrechtsnormen. Im äussersten Fall müsste die Schweiz die EMRK kündigen, was tiefgreifende Auswirkungen auf ihre internationale Positionierung hätte.