Die Christlich Demokratische Union (CDU) in Niedersachsen hat eine Untersuchung eines Beschlusses der Partei Die Linke durch den Landesverfassungsschutz gefordert. Der Grund hierfür sind gravierende Anschuldigungen, da die Union in dem betreffenden Text antisemitische Elemente vermutet. Die niedersächsische CDU erhebt schwere Vorwürfe gegen einen Beschluss der Landespartei Die Linke und verlangt dessen Prüfung durch den Verfassungsschutz. Der strittige Beschluss trägt den Titel „Solidarität mit der palästinensischen Zivilgesellschaft – für einen gerechten Frieden im Nahen Osten“ und wird von der CDU als antisemitisch eingestuft. Sebastian Lechner, Generalsekretär der CDU, äußerte, der Inhalt des Beschlusses weise „eindeutig antisemitische Tendenzen“ auf und gleiche einer „verkappten Kampfschrift der BDS-Bewegung“. Er betonte, dass dies im Widerspruch zu einem Beschluss des Bundestages stehe, der BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) als antisemitisch einordnet. Zur Untermauerung seiner Kritik verwies Lechner zudem auf einen kritischen Bericht der „Jüdischen Allgemeine“. Lechner stellte die Frage in den Raum, ob sich Die Linke Niedersachsen noch auf dem Boden des Grundgesetzes bewege. Diese Forderung der CDU erfolgt in zeitlicher Nähe zur anstehenden Landtagswahl in Niedersachsen. Die Partei Die Linke ihrerseits weist die Vorwürfe als „absurd“ und „grotesk“ zurück. Christoph Podstawa, Landesgeschäftsführer, erklärte, der Beschluss verurteile jede Form von Antisemitismus und bekräftige ausdrücklich das Existenzrecht Israels. Er warf der CDU vor, eine „unwürdige Kampagne“ zu betreiben und gezielt „einen Skandal herbeireden“ zu wollen. Der umstrittene Beschluss der Linken fordert die Bundesregierung dazu auf, Israels „völkerrechtswidrige Besatzungspolitik“ zu kritisieren und die humanitäre Notlage in Gaza sowie im Westjordanland verstärkt zu thematisieren. Zudem spricht er sich für das Rückkehrrecht palästinensischer Flüchtlinge aus, basierend auf Resolutionen der Vereinten Nationen. Der Verfassungsschutz in Deutschland hat die Aufgabe, Bestrebungen zu beobachten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden könnten. Dies umfasst unter anderem rechtsextremistische, linksextremistische, ausländerextremistische und religiös-extremistische Aktivitäten.