Blitzerfoto an Beifahrer statt Fahrer: Bundesverwaltungsgericht stärkt Datenschutzrechte
Ein Geschwindigkeitsmessfoto, das statt des tatsächlichen Fahrers eine Person auf dem Beifahrersitz zeigt, kann für erheblichen Ärger sorgen. Besonders problematisch wird es, wenn die zuständige Behörde diese Aufnahme an den Halter des Fahrzeugs sendet, obwohl dieser lediglich als Passagier im Wagen saß. Ein solcher Vorfall mündete in einem Rechtsstreit, der nun weitreichende Implikationen für den Datenschutz mit sich bringt.
### Beifahrerin auf Blitzerfoto: Der Sachverhalt
Im konkreten Fall zeigte das Blitzerfoto eindeutig die Beifahrerin, jedoch nicht den Fahrer. Die Behörde übermittelte die Aufnahme daraufhin an die Fahrzeughalterin, die zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung lediglich auf dem Beifahrersitz Platz genommen hatte. Die Halterin reichte Klage ein, da sie ihre Persönlichkeits- und Datenschutzrechte verletzt sah.
Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht wies die Klage der Frau ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei staatlichen Aktivitäten zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr keine Anwendung fände.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig vertrat jedoch eine andere Ansicht und gab der Klägerin Recht (Aktenzeichen: 6 C 10.22). Die Richter stellten klar, dass auch bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten die grundlegenden Rechte der Bürger und die Prinzipien der DSGVO Beachtung finden müssen.
### Zweckentfremdung des Blitzerfotos durch Behörde?
Das BVerwG urteilte, dass das Blitzerfoto zweckentfremdet wurde. Ursprünglich diente es der Identifizierung des Fahrers, der die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hatte. Stattdessen wurde es an die Fahrzeughalterin übermittelt, obwohl sie nicht die verantwortliche Person war. Die Weitergabe des Fotos an eine unbeteiligte Person – auch wenn diese der Fahrzeughalter ist – stellt dem Gericht zufolge eine Verletzung der Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung dar.
Die Behörde hätte demnach andere, weniger intrusive Maßnahmen ergreifen müssen, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Als Beispiel wurde genannt, dass zunächst ein Zeugenfragebogen hätte versendet werden können, um Informationen über den Fahrer zu erhalten, ohne das Blitzerfoto direkt offenzulegen.
### Konsequenzen für die Verkehrsüberwachung
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die Praktiken der Verkehrsüberwachung. Behörden sind nun angehalten, künftig genauer zu prüfen, ob die Übermittlung von Blitzerfotos an Fahrzeughalter, die nicht selbst als Fahrer identifiziert werden können, verhältnismäßig und datenschutzkonform ist. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung müssen dabei strenger befolgt werden.
Der Fall wurde zur weiteren Klärung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort wird nun zu prüfen sein, ob die Behörde im konkreten Fall tatsächlich mildere Mittel zur Identifizierung des Fahrers hätte anwenden können.
### Wichtige Hinweise für Autofahrer
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Fahrzeughaltern bezüglich des Datenschutzes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Es bedeutet jedoch nicht, dass Blitzerfotos grundsätzlich nicht an Halter versendet werden dürfen. Vielmehr geht es darum, dass Behörden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stets die Verhältnismäßigkeit wahren und das Prinzip der Datensparsamkeit beachten müssen. Insbesondere wenn das Foto eindeutig eine andere Person als den Fahrer zeigt, sind Alternativen zur direkten Zusendung des Fotos an den Halter zu prüfen.