Berliner Innenverwaltung erzürnt über geplanten Bundesentwurf zur Demonstrationsfreiheit
Ein Gesetzesentwurf zur Versammlungsfreiheit, der aus dem Bundesinnenministerium stammt und Demonstrationen in Deutschland zukünftig erweiterte Freiheiten zugestehen soll, sorgt für große Verärgerung in der Berliner Innenverwaltung. Aus der Sicht von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und ihrer Behörde stellt dieses Vorhaben eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit der Bundeshauptstadt dar.
Eine aktuelle Stellungnahme des Senats, die der Berliner Morgenpost vorliegt, belegt dies. Darin wird der Entwurf des Bundesinnenministeriums als "unverantwortlich" und aus Perspektive der Sicherheitsbehörden als "nicht tragbar" eingestuft. Innensenatorin Spranger äußerte gegenüber der Berliner Morgenpost am Freitag Kritik: "Das Gesetz ist handwerklich nicht gut gemacht und die Anmerkungen der Länder und Verbände wurden größtenteils außer Acht gelassen."
Die Sicherheitsbehörden üben scharfe Kritik an dem Entwurf. Dieser sieht erhebliche Einschränkungen der polizeilichen Befugnisse vor, insbesondere im Hinblick auf die Verhinderung oder Beendigung von Versammlungen. Zukünftig sollen Polizei und Ordnungsämter nicht mehr ohne Weiteres in der Lage sein, Demonstrationen zu unterbinden, selbst wenn eine Beeinträchtigung im Sinne des Versammlungsrechts absehbar scheint.
Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, die Anforderungen für ein Versammlungsverbot erheblich zu verschärfen, indem es die Beweislast fast vollständig den Behörden auferlegt. Im Extremfall könnte dies bedeuten, dass die Polizei eine Versammlung erst dann auflösen darf, wenn bereits Straftaten verübt wurden oder akute Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen. Eine bloße "Störung" der öffentlichen Ordnung würde dann nicht mehr als Begründung ausreichen.
Ferner wird der Begriff der "Versammlung" im Entwurf sehr breit definiert. Demnach sollen künftig auch "Spontanversammlungen" oder "Ad-hoc-Versammlungen" unter den Schutz des Versammlungsgesetzes fallen. Für diese Versammlungen entfiele laut dem Entwurf die Anmeldepflicht. Die Berliner Innenverwaltung äußert in ihrem Schreiben Bedenken, dass eine polizeiliche Kontrolle solcher Versammlungen dadurch erheblich erschwert würde.
Des Weiteren ist in der geplanten Novelle die Abschaffung des sogenannten Störerprinzips für Polizeikosten vorgesehen. Aktuell können Versammlungsveranstalter unter bestimmten Bedingungen für Polizeieinsätze zur Verantwortung gezogen werden, beispielsweise wenn ihre Demonstration einen unverhältnismäßig hohen Polizeiaufwand erfordert oder im Zuge der Versammlung schwerwiegende Straftaten begangen werden. Diese Regelung soll nun entfallen.
Sprangers Verwaltung sieht darin eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung. Die Stellungnahme erklärt: "Durch die neue Regelung werden die Kommunen beziehungsweise die Länder für das Fehlverhalten einzelner Personen zur Rechenschaft gezogen." Weiter heißt es: "Dies hat zur Folge, dass bei Straftaten oder vermeidbaren Polizeieinsätzen die Allgemeinheit die Kosten tragen muss, anstatt des Verursachers."
Die "Letzte Generation" hat in jüngster Vergangenheit wiederholt durch unangemeldete Demonstrationen und Blockaden in Berlin und anderen deutschen Städten für Unmut gesorgt. Die Berliner Innenverwaltung befürchtet durch die vorgeschlagene Regelung die Einführung eines "Rechts auf Blockade". Dies liegt daran, dass der Entwurf ein "Recht auf die bewusste Störung Dritter" als neues Ziel des Versammlungsrechts verankert.
Kritisiert wird ebenso, dass der Entwurf die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei bei Versammlungen rechter und extremistischer Gruppierungen oder auch von Holocaustleugnern erheblich beschränken würde. Spranger betont: "Es wäre künftig wesentlich schwieriger, sogenannte Querdenker-Demonstrationen zu untersagen, bei denen das eigentliche Versammlungsthema lediglich vorgeschoben wird, tatsächlich aber antisemitische, verschwörungsideologische oder ähnliche Inhalte verbreitet werden."
Ein zusätzliches Argument der Berliner Innenverwaltung ist die Gefahr eines "Demonstrationstourismus" in die Hauptstadt aufgrund der gelockerten Regeln. Da das Berliner Versammlungsgesetz bundesweit für seine stringente und konsequente Anwendung bei Demonstrationen bekannt ist, würde sich die Hauptstadt nach Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes für zahlreiche neue Versammlungen anbieten. Dies hätte deutlich höhere Kosten für die Berliner Sicherheitsmaßnahmen zur Folge.
Bereits im Vorfeld des Entwurfs äußerten Länder und Sicherheitsbehörden Kritik, welche jedoch "größtenteils ignoriert wurde", so die Innensenatorin. Sie fügte hinzu: "Ich bin stinksauer." Es sei inakzeptabel, dass die Sicherheitsarchitektur von Bund und Ländern untergraben werde, lediglich um das Versammlungsrecht auf Bundesebene neu zu gestalten. Spranger bekräftigte: "Der Bund hat nicht das Recht, die Sicherheit in Berlin zu gefährden."
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass insbesondere die Berliner Polizei durch den Entwurf in eine prekäre Situation geraten würde. Sie sähe sich gezwungen, Einsätze durchzuführen, die "nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen". Weiterhin würde der Entwurf der Polizei die "Mittel zur Gefahrenabwehr entziehen".
Das Bundesinnenministerium hatte den Entwurf bereits im Mai 2023 präsentiert. Ein Sprecher informierte, dass der Entwurf nach der Anhörung der Länder und Verbände noch überarbeitet werde. Er bezeichnete ihn als einen "umfangreichen Referentenentwurf, der sich derzeit im Bearbeitungsprozess befindet."