Berlin genehmigt 150 Euro Zulage für den öffentlichen Dienst ab November
Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat die finanziellen Mittel für die Einführung der „Berlin-Zulage“ bewilligt. Demnach erhalten Beamte, Richter, Soldaten sowie Landesangestellte und Auszubildende in Berlin ab November eine monatliche Zusatzzahlung von 150 Euro.
Ursprünglich vom Senat für Oktober vorgesehen, wurde der Starttermin vom Hauptausschuss auf November verschoben, da der Landeshaushalt erst dann rechtskräftig wird.
Für das Jahr 2023 sind für diese Zulage insgesamt 175 Millionen Euro vorgesehen; ab dem kommenden Jahr belaufen sich die jährlichen Kosten auf 210 Millionen Euro.
Die Berlin-Zulage kommt etwa 130.000 Beamten, Richtern und Soldaten sowie rund 22.000 Landesbeschäftigten und Auszubildenden zugute. Insgesamt profitieren somit circa 152.000 Personen.
Für Beamte, Richter und Soldaten ist diese Zulage ein Instrument, um die Attraktivität Berlins als Arbeitgeber zu steigern. Bei Angestellten und Auszubildenden sind jedoch bestimmte Konditionen an die Zulage geknüpft: Von den 150 Euro müssen 100 Euro an sogenannte Bindungs- oder Motivationskriterien gebunden sein, wie beispielsweise besondere Dienstleistungen, der Verbleib in Berlin oder die Tätigkeit in Mangelberufen (etwa Polizei, Feuerwehr, Lehrkräfte). Die verbleibenden 50 Euro erhalten sie bedingungslos.
Die Einführung der Berlin-Zulage ist Bestandteil des Tarifpakets, welches im Zuge der Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten Berlins vereinbart wurde. Anfänglich war eine monatliche Zulage von 100 Euro diskutiert worden, der Senat beschloss jedoch letztendlich 150 Euro.