Die Regierungsfraktionen der Ampel-Koalition haben nach intensiven Verhandlungen eine Übereinkunft über die wesentlichen Aspekte des kontrovers diskutierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erzielt. Ein zentrales Element dieser Einigung ist der Schutz von Mietern vor übermäßigen finanziellen Belastungen, indem die Weitergabe von Modernisierungskosten für Heizungsanlagen an die Mieter – selbst bei Inanspruchnahme staatlicher Förderungen durch den Vermieter – einer klaren Obergrenze unterliegt. Konkret sieht die Vereinbarung vor, dass Vermieter bei einem Austausch der Heizungsanlage die Kosten für Modernisierungen maximal mit 50 Cent pro Quadratmeter und Monat auf die Miete umlegen dürfen. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn der Eigentümer für die Investition in eine neue Heizung staatliche Subventionen in Anspruch nimmt. Von den Koalitionspartnern wird dies als "Kostenbremse für Mieter" bezeichnet. Des Weiteren einigte sich die Regierungskoalition auf zusätzliche Modifikationen am ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Das Gesetz soll eine größere "Technologieoffenheit" gewährleisten. Dies bedeutet, dass neben Wärmepumpen auch weiterhin Gasheizungen installiert werden dürfen, sofern diese für den späteren Betrieb mit erneuerbaren Gasen wie grünem Wasserstoff oder Biomasse geeignet sind. Wirtschaftsminister Robert Habeck kommentierte die Entwicklung wie folgt: "Die Ampel-Parteien haben sich auf die entscheidenden Punkte zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Das Heizungsgesetz wird Realität. Dadurch stärken wir Deutschlands Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen, was dem Klima zugutekommt." Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, fügte hinzu: "Gemeinsam werden wir nun eine praxistaugliche Lösung erarbeiten. Mieter profitieren von Entlastungen, während Eigentümern mehr Optionen zur Verfügung stehen. Das ist das Wesen guter Politik." Rolf Mützenich, Fraktionsvorsitzender der SPD, sprach von einem "gelungenen Kompromiss". Die Koalition demonstriere mit dieser Einigung ihre Handlungsfähigkeit. "Wir entlasten Mieterinnen und Mieter durch eine umfassende Kostenbegrenzung", unterstrich Mützenich. "Parallel dazu treiben wir den Wechsel zu erneuerbaren Energien massiv voran." Diese Übereinkunft stellt einen Kompromiss dar, der nach monatelangen Auseinandersetzungen zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der FDP erzielt wurde. Insbesondere die FDP hatte sich für eine größere Technologieoffenheit, einen verstärkten Schutz der Mieter und längere Übergangsperioden eingesetzt. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass ab dem Jahr 2024 jede neu installierte Heizungsanlage zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wobei Ausnahmen und spezifische Übergangsregelungen berücksichtigt werden. Ein entscheidender Bestandteil der Neuregelung ist die Einführung einer verpflichtenden Kommunalen Wärmeplanung. Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen diese Planung bis 2026 abschließen, kleinere Gemeinden haben dafür bis 2028 Zeit. Die strengeren Vorschriften für den Heizungsaustausch im Gebäudebestand werden für Eigentümer erst dann bindend, wenn eine solche kommunale Wärmeplanung tatsächlich vorliegt. Solange keine Kommunale Wärmeplanung existiert, bleibt die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien zwar bestehen, es können jedoch weiterhin Gasheizungen installiert werden. Diese müssen allerdings die Fähigkeit besitzen, nach den Stichtagen 2029, 2030 oder 2035 auf einen 65-prozentigen Betrieb mit "grünen Gasen" umgestellt zu werden. In Kommunen ohne vorliegende Wärmeplanung ist sogar die Installation konventioneller Gasheizungen gestattet, selbst wenn ein Anschluss an ein Fernwärmenetz potenziell möglich wäre. Alternativ zur Erfüllung der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien kann auch ein Anschluss an ein Wärmenetz diese Anforderung erfüllen. Für den Ersatz bestehender Heizsysteme ist weiterhin eine umfassende finanzielle Unterstützung vorgesehen. Hauseigentümer können eine Basisförderung von bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten in Anspruch nehmen, ergänzt durch soziale Zuschläge und einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus. Insgesamt sind dafür 18 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds eingeplant. Auch für Mieter sind weitere Schutzmechanismen vorgesehen. Das ursprüngliche Konzept der "Warmmietenneutralität", welches im Referentenentwurf verankert war und besagte, dass Modernisierungskosten nicht zu einer unzumutbaren Erhöhung der Warmmiete führen dürfen, wird nun durch die zuvor erwähnte Kostenbremse präzisiert. Im allgemeinen Mietrecht ist festgelegt, dass Vermieter Modernisierungskosten zu maximal 8 Prozent auf die Miete umlegen dürfen. Zusätzlich existiert eine Kappungsgrenze von zwei oder drei Euro pro Quadratmeter innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren, abhängig vom lokalen Mietspiegel. Diese Kappungsgrenze bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Kaltmiete. Die spezifische neue Bestimmung für den Heizungstausch, welche eine Umlage von höchstens 50 Cent pro Quadratmeter vorsieht, soll dann Anwendung finden, wenn staatliche Fördermittel beansprucht wurden. Diese Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter fungiert als absolute Obergrenze, selbst wenn die generelle 8-Prozent-Regel eine höhere Umlage erlauben würde. Falls keine Fördermittel genutzt werden, kommt die herkömmliche 8-Prozent-Regelung zur Anwendung. Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen, nachdem es zuvor im Deutschen Bundestag behandelt wurde.