Die Bundesregierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hat sich in Bezug auf die heiß diskutierte Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), gemeinhin als Heizungsgesetz bekannt, auf eine maßgebliche Vereinbarung geeinigt. Im Kern dieser Einigung steht die Implementierung eines erweiterten Schutzes für Mieterinnen und Mieter vor eventuellen finanziellen Mehrbelastungen. Es ist vorgesehen, die Mietparteien finanziell zu entlasten, sollten Eigentümer von Mietobjekten zum Austausch der Heizungsanlage verpflichtet sein. Vertreter der drei Regierungsparteien haben übereinstimmend eine Obergrenze für Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungen festgelegt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch aus Kreisen der Koalition in Erfahrung bringen konnte. Bislang war es gestattet, acht Prozent der anfallenden Modernisierungsausgaben auf die Mieter umzulegen, wobei diese Umlage auf maximal drei Euro pro Quadratmeter monatlich begrenzt war (beziehungsweise zwei Euro in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt), verteilt über einen Zeitraum von sechs Jahren. Eine wesentliche Neuerung sieht vor: Sollten Eigentümer bei der Installation eines neuen Heizsystems staatliche Fördergelder in Anspruch nehmen, dürfen sie die monatliche Miete lediglich um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter anheben. Die Regelung der achtprozentigen Modernisierungsumlage bleibt in diesem Zusammenhang unverändert bestehen. Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen Heizung ohne die Nutzung von Fördermitteln, findet weiterhin die bestehende Acht-Prozent-Regelung Anwendung. Die bereits bekannte Deckelung von drei Euro (respektive zwei Euro) pro Quadratmeter und Monat bleibt hierbei bestehen. Besonders die FDP hatte sich anfänglich gegen den ursprünglichen Entwurf des Heizungsgesetzes gewehrt, da dieser eine erhebliche finanzielle Belastung für die Mieterschaft befürchten ließ. Durch die erzielte Vereinbarung soll nun gewährleistet werden, dass Mieterinnen und Mieter im Zuge der Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme keiner übermäßigen finanziellen Forderung ausgesetzt sind. Rolf Mützenich, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte gegenüber der dpa: „Insbesondere Mieterinnen und Mieter profitieren von dieser Einigung in Form einer finanziellen Entlastung. Dies stellt einen Erfolg sozialdemokratischer Regierungsarbeit dar.“ Die Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Katharina Dröge, hob hervor, dass es gelungen sei, Umweltschutz und gesellschaftliche Gerechtigkeit miteinander zu verbinden. Sie betonte: „Wir sorgen für eine Entlastung der Mieter, sofern Vermieter ihr Heizsystem modernisieren und dafür staatliche Subventionen in Anspruch nehmen.“ Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Christian Dürr, fügte hinzu: „Das Heizungsgesetz kann nun eingeführt werden. Wir werden unvertretbare Belastungen für Mieter und Eigentümer von Eigenheimen verhindern.“ Die finale Beschlussfassung des Heizungsgesetzes ist planmäßig noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen. Das kontrovers diskutierte Gesetz hatte die Regierungskoalition über etliche Monate hinweg in einen erheblichen Konflikt gestürzt. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Ersatz von Heizsystemen, die auf Öl oder Gas basieren, durch ökologischere Alternativen zu beschleunigen.