Berlin. Thomas Jung, ein Abgeordneter der AfD im Brandenburger Landtag, hat beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage eingereicht. Diese richtet sich gegen eine Beweisführung, die über einhundert Seiten umfasst. Laut Angaben der AfD-Pressestelle beträgt der Umfang der Klageschrift, inklusive zahlreicher Anlagen, insgesamt über 300 Seiten und soll die Verfassungswidrigkeit des geplanten Landesintegrationsgesetzes nachweisen. In einer Pressemitteilung charakterisierte Jung das Gesetz als „ein Sammelsurium von rechtlichen Normierungen, denen jegliche sachliche und verfassungsrechtliche Grundlage fehlt.“ Das geplante Integrationsgesetz soll nach dem Willen der brandenburgischen Landesregierung das Zusammenleben von Migranten und Einheimischen ordnen und gezielt die Integration von Geflüchteten unterstützen. Kritiker des Gesetzes hingegen bemängeln, dass es die Entstehung von Parallelgesellschaften fördern könnte. Seit Monaten löst das Integrationsgesetz intensive Diskussionen im Landtag aus. Die AfD hat sich in den bisherigen Beratungsrunden konstant gegen das Gesetz positioniert und die Haltung der Landesregierung wiederholt kritisiert. Diese Klage unterstreicht voraussichtlich erneut die Entschlossenheit der AfD, die Realisierung des Gesetzes zu unterbinden. Ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang der Klageschrift, lehnte jedoch eine weitergehende Auskunft ab.