Heizen: Wichtige Informationen für Verbraucher mit Öl- und Gasheizungen
Ab März 2023 ist die Einführung einer Energiepreisbremse für Gas und Elektrizität vorgesehen, wobei eine rückwirkende Anwendung bereits ab Januar 2023 in Betracht gezogen wird. Diese Maßnahme hat der Bundestag beschlossen. Beim Gas wird ein Referenzpreis von 12 Cent je Kilowattstunde (kWh) für 80 Prozent des Jahresverbrauchs aus dem Vorjahr festgelegt. Mengen, die über dieses Kontingent hinausgehen, werden zum jeweils gültigen Marktpreis berechnet. Eine vergleichbare Regelung existiert für Strom, wo der Preis bei 40 Cent pro kWh angesetzt ist. Für Ölheizungen existiert keine unmittelbare Preisdeckelung; stattdessen ist die Einrichtung eines speziellen Härtefallfonds für Haushalte mit Heizöl und Pellets in Planung. Es wird weiterhin dringend empfohlen, Energie zu sparen, da die Preisbremsen nur einen Teil des Bedarfs abdecken und ein überhöhter Verbrauch weiterhin kostenintensiv bleibt. Auf lange Sicht wird der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen und effizienteren Heizsystemen, wie beispielsweise Wärmepumpen, nahegelegt. Dies soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren und die Betriebskosten senken.