Die beunruhigende Verbreitung von Deepfake-Pornografie, bei der Gesichter ohne Zustimmung digital auf explizite Inhalte montiert werden, entwickelt sich zu einem wachsenden gesellschaftlichen Problem. Die jüngste öffentliche Diskussion, ausgelöst durch den Fall der deutschen TV-Persönlichkeit Collien Fernandes, deren Abbild für derartige Fake-Videos missbraucht wurde, hat die verheerenden Auswirkungen erneut schonungslos vor Augen geführt. Dieser Vorfall verdeutlicht nicht nur die Leichtigkeit, mit der solch manipulierende Inhalte erstellt und verbreitet werden können, sondern auch den tiefgreifenden persönlichen Schaden, den sie verursachen. Für die Betroffenen ist der emotionale und psychische Tribut immens. Opfer leiden unter tiefgehender Scham, Hilflosigkeit und einer anhaltenden Verletzung ihrer Intimität und Reputation. Die digitale Beständigkeit solcher Bilder macht eine vollständige Löschung nahezu unmöglich und verlängert ihr Leid. Während der Fall Fernandes in Deutschland grosse Medienaufmerksamkeit erfuhr, zeigt eine genauere Betrachtung, dass ähnliche Schwachstellen und unzureichende Schutzmassnahmen auch in der Schweiz existieren, was dringende Fragen zur Wirksamkeit der aktuellen Rechtsrahmen aufwirft. In der Schweiz präsentiert sich die Rechtslage bezüglich Deepfake-Pornografie fragmentiert und angesichts der rasanten technologischen Fortschritte in vielen Aspekten veraltet. Bestehende Gesetze, wie jene zum Schutz der Ehre, des Bildnisses oder der sexuellen Integrität, können zwar angewendet werden, reichen aber oft nicht aus, um die spezifische Natur des Deepfake-Missbrauchs umfassend zu erfassen. Während beispielsweise die Verbreitung von tatsächlich intimen Bildern ohne Zustimmung (Revenge Porn) zunehmend angegangen wird, bleibt die explizite Einbeziehung und spezifische Kriminalisierung von digital manipuliertem, nicht-konsensuellem pornografischem Material in einigen Bereichen inkonsistent definiert oder gänzlich fehlend. Die Herausforderungen für Opfer in der Schweiz gehen über legislative Lücken hinaus. Der Nachweis der böswilligen Absicht, die Identifizierung der Täter und die Einleitung effektiver rechtlicher Schritte sind oft mühsame Aufgaben. Die grenzüberschreitende Natur des Internets erschwert die Strafverfolgung zusätzlich, da Server und Täter überall auf der Welt angesiedelt sein können. Darüber hinaus wird die vollständige Entfernung von Deepfake-Inhalten, einmal veröffentlicht, zu einer nahezu unüberwindbaren Hürde, da sie unzählige Male kopiert und erneut hochgeladen werden können, wodurch ein vollständiger «digitaler Detox» kaum möglich ist. Experten und Opferschutzorganisationen in der Schweiz fordern zunehmend eine rasche Anpassung des rechtlichen Rahmens. Sie verlangen klarere Definitionen, eine explizite Kriminalisierung von nicht-konsensueller Deepfake-Pornografie und verbesserte Unterstützungsmechanismen für die Opfer. Der Skandal um Collien Fernandes dient als eindringliche Mahnung, dass digitale Technologien eine robuste rechtliche Antwort erfordern, um Einzelpersonen vor raffinierten Formen des Missbrauchs zu schützen. Ohne entschiedenes Handeln werden Opfer in der Schweiz weiterhin einen Kampf gegen digitale Gewalt mit nur lückenhaftem Schutz führen müssen.