GASTKOMMENTAR – Bei den Justizbehörden wächst ein Klima des Misstrauens gegenüber Anwälten

In der Justiz ist eine beunruhigende Entwicklung festzustellen: Das zuvor existierende Vertrauen in Anwälte, vor allem in ihrer Rolle als Verteidiger, weicht zunehmend einem Klima der Skepsis. Jüngste Ereignisse, darunter Durchsuchungen in Kanzleien und die Beschlagnahmung von Daten, verdeutlichen, dass Anwälte als potenzielle Risikofaktoren betrachtet werden, die es zu überwachen gilt.

Dieses Misstrauen äußert sich besonders im Umgang mit dem Anwaltsgeheimnis, einem Grundpfeiler des Rechtsstaats. Ein Urteil des Bundesgerichts, das die Sicherstellung von E-Mails und Daten in Anwaltskanzleien erlaubt, markiert einen entscheidenden Bruch. Hinzu kommt das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), das es den Behörden gestattet, Daten von Rechtsanwälten zu überwachen, ohne dass dies einer substanziellen richterlichen Prüfung unterzogen wird.

Das BÜPF erweist sich als besonders problematisch, da es die Überwachung bereits bei vergleichsweise geringfügigen Vergehen ermöglicht. Die notwendige richterliche Kontrolle bei der Überwachung von Anwalt-Mandanten-Kommunikation fehlt oder ist unzureichend, wodurch ein erhebliches Missbrauchspotenzial entsteht. Dies gefährdet nicht nur die Vertraulichkeit, sondern untergräbt auch die Unabhängigkeit der Rechtsvertretung.

Ein Blick auf andere Rechtsordnungen zeigt einen unterschiedlichen Umgang mit diesem Thema. In der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten beispielsweise genießt das Anwaltsgeheimnis, auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, einen deutlich höheren Schutz. Dort werden Daten von Rechtsanwälten nur in Ausnahmefällen und unter strengsten Voraussetzungen zugänglich gemacht.

Auch innerhalb der Schweiz gibt es konkrete Beispiele für diesen Vertrauensverlust: In Gerichtsfällen werden vermehrt „Chinese Walls“ eingerichtet, um eine strikte Trennung zwischen Pflichtverteidigern und anderen Prozessbeteiligten zu gewährleisten. Verteidiger werden dazu angehalten, sich voneinander zu distanzieren, was den Eindruck erweckt, der Staat versuche, die Verteidigungsstrategie zu beeinflussen. Solche Maßnahmen signalisieren ein grundlegendes Misstrauen gegenüber der Integrität und Loyalität der Anwaltschaft.

Die verstärkte Konzentration auf Anwälte als vermeintliche Schwachstelle im System verkennt die tatsächlichen Risiken, die eher in internationalen Datenlecks oder internen Verrätereien liegen. Verteidiger sind vielmehr unerlässlich für die Sicherstellung eines fairen Verfahrens und schützen das Individuum vor staatlicher Übermacht. Ihre Rolle ist von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung von Recht und Gerechtigkeit.

Die zunehmende Tendenz, Anwälte unter Generalverdacht zu stellen und sie mit Überwachungsmaßnahmen zu belegen, schadet dem Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz. Die scheinbare Notwendigkeit von mehr Sicherheit darf nicht dazu führen, dass fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien und der Schutz der Anwaltschaft geopfert werden. Eine Rückkehr zum Respekt vor den etablierten Schutzmechanismen ist dringend geboten.

Quelle: https://www.nzz.ch/meinung/bei-den-justizbehoerden-waechst-ein-klima-des-misstrauens-gegenueber-anwaelten-ld.1921987

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