Welthandel: Unsicherheit nach US-Urteil – EU legt Zollabkommen auf Eis

Globaler Handel: Ungewissheit infolge US-Gerichtsentscheidung – EU pausiert Zollvereinbarung

Die Europäische Union hat die Bestätigung einer Zollkooperationsvereinbarung mit den Vereinigten Staaten vorübergehend ausgesetzt. Dies erfolgte aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in den USA bezüglich der Zölle auf Stahl und Aluminium, wie die EU-Kommission am Freitag bekannt gab.

Im Jahr 2018 hatte die damalige US-Regierung unter Präsident Donald Trump Schutzzölle auf Stahlimporte in Höhe von 25 Prozent sowie auf Aluminiumimporte in Höhe von 10 Prozent unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit eingeführt. Die EU antwortete daraufhin mit der Einführung von Vergeltungszöllen auf Erzeugnisse aus den USA.

Nach dem Amtsantritt von US-Präsident Joe Biden wurden die Strafabgaben zunächst suspendiert, und beide Parteien nahmen Verhandlungen auf, um eine dauerhafte Einigung zu erzielen. Seitdem gilt eine Art „Zollfrieden“, bei dem die Vereinigten Staaten die europäischen Gegenzölle und die EU ihre eigenen Vergeltungszölle außer Kraft gesetzt haben. Diese aktuelle Übereinkunft endet zum Jahresende 2023.

Doch diese Woche fällte das US-Gericht für internationalen Handel ein Urteil, wonach die Regierung Trump die Stahl- und Aluminiumzölle nicht im Einklang mit dem vorgeschriebenen Gerichtsverfahren erlassen hatte. Das Gericht gab damit einem Stahlimporteur Recht, welcher die Rechtmäßigkeit der Zölle angezweifelt hatte.

Eine mit den Vorgängen vertraute Person äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Brüssel: „Die EU interpretiert dies dahingehend, dass es de facto keine rechtliche Grundlage für die Zölle gibt.“ Es bestehe nun eine „juristische Ungewissheit“ hinsichtlich der zukünftigen Wirksamkeit dieser Zölle.

Angesichts dieser Ungewissheit hat die EU die Bestätigung der Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Zollbereich mit den USA ausgesetzt. Diese Vereinbarung sollte ursprünglich Zollprozeduren vereinfachen und den Handel ankurbeln. Die EU erwartet, dass die USA rasch eine Lösung herbeiführen, zum Beispiel durch einen Kongressbeschluss, um die rechtliche Klarheit wiederherzustellen.

Ohne eine entsprechende Lösung könnten die Vergeltungszölle nach Auffassung der EU wieder angewendet werden. „Ein Szenario, das niemand herbeisehnen möchte, ist die Wiedereinführung der Vergeltungszölle ab dem 1. Januar 2024“, wurde betont.

Die deutsche Stahlbranche rechnet ebenfalls mit einer Einigung vor Jahresende. Bernhard Osburg, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl, erklärte am Freitag: „Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Zölle erneut in Kraft treten und den transatlantischen Austausch wieder beeinträchtigen.“ Deutschland zählt in Bezug auf die Stahlwirtschaft zu den bedeutendsten Gesprächspartnern der USA.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) forderte bereits mehrfach eine Beilegung des Konflikts. Habeck betonte kürzlich in Washington, die Stahlpartnerschaft sei ein „entscheidender Pfeiler für eine ökologische Transformation der Industrie“. Man dürfe nicht zulassen, dass ein Handelsdisput diesen Fortschritt hemmt.

Eine weitere Komplikation entsteht laut Experten durch die bevorstehenden US-Wahlen im Jahr 2024. Eine potenzielle Rückkehr Donald Trumps ins Präsidentenamt könnte die vollständige Wiedereinführung der Zölle bedeuten.

Quelle: https://www.stern.de/news/welthandel–unsicherheit-nach-us-urteil—eu-legt-zollabkommen-auf-eis-37162860.html

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