Hessischer Landtag: Landesregierung will Schutz des Bannwalds neu regeln

Die Regierung des Landes Hessen beabsichtigt, die Bestimmungen zum Bannwaldschutz zu überarbeiten und zu verschärfen. Diese Absicht wurde im Koalitionsabkommen von CDU und SPD festgeschrieben, mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung von Bannwaldflächen zu erschweren. Kritiker äußern jedoch Zweifel daran, ob diese Maßnahmen das Fortschreiten des Waldsterbens tatsächlich stoppen können.

Aktuell gestattet das Gesetz die Umwandlung von Bannwald, sofern ein vorrangiges öffentliches Interesse gegenüber dem Waldschutz besteht oder wirtschaftliche Aspekte dies rechtfertigen. Der seit Januar amtierende hessische Umweltminister Ingmar Jung (CDU) bestätigte auf Anfrage der F.A.Z. diese Pläne. Er betonte, dass Bannwälder, insbesondere in der Nähe von Ballungsräumen, von großer ökologischer Bedeutung seien und eine besondere Schutzwürdigkeit aufwiesen. Daher sei eine Verschärfung der Regeln gerechtfertigt.

Bannwälder, die in Hessen eine Fläche von rund 77.000 Hektar umfassen und damit sieben Prozent der gesamten Waldfläche ausmachen, genießen den höchsten Schutzstatus. Sie sind essenziell für das Klima, die Erholung der Bevölkerung und die Biodiversität. In der Vergangenheit wurden jedoch Bannwaldflächen für verschiedene Infrastruktur- und Wirtschaftsprojekte geopfert. Beispiele hierfür sind die Erweiterung des Frankfurter Flughafens (Terminal 3), der Bau der Autobahn A66 bei Langenselbold, die Errichtung des Logistikparks in Hungen oder das RheinMain Gateway in Raunheim. Solche Transformationen wurden üblicherweise mit Ausgleichsmaßnahmen begründet.

Seit geraumer Zeit wird diese Regelung von Natur- und Umweltschutzverbänden wie dem BUND und dem Nabu bemängelt. Sie kritisieren die bisherige Gesetzeslage als zu lasch und fordern ein absolutes Verbot der Umwandlung von Bannwald. Angesichts des anhaltenden Waldsterbens durch den Klimawandel halten sie die geplanten Verschärfungen für unzureichend. Auch die Ausgleichsmaßnahmen, etwa durch Neuanpflanzungen, würden den Verlust eines etablierten Bannwaldes nicht kompensieren können.

Die Landesregierung plant, Paragraf 25 des Hessischen Forstgesetzes zu modifizieren. Bannwälder sind spezifisch für Wälder ausgewiesen, die besondere Schutzfunktionen erfüllen, wie zum Beispiel den Schutz vor Erosion, die Sicherung der Wasserversorgung, die Lärmminderung, die Luftreinigung oder die Bereitstellung von Erholungsräumen für die Bevölkerung. Die Bezeichnung „Bannwald“ hat historische Wurzeln und leitet sich vom althochdeutschen „bannen“ ab, was „schützen“ oder „unter Verbot stellen“ bedeutet. Neben Bannwäldern kennt das hessische Forstrecht auch Schutz- und Erholungswälder.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/hessische-landesregierung-will-schutz-des-bannwalds-neu-regeln-accg-200521204.html

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